Donnerstag, 2. Juni 2011

SBB Kundendienst: zwischen Trauerspiel und Sturheit

Wer bei den Schweizer Bundesbahnen als "Reisender ohne gültigen Fahrausweis" bezeichnet wird, sollte sich besser nicht an den Kundendienst des Inkassocenters wenden. Ausser er will mit inkompetenten, schlecht ausgebildeten Mitarbeitenden zu tun haben, die am Ende stur auf ihren Vorschriften beharren.

Ich beschreibe hier ein persönliches Erlebnis, das ich mit dem SBB-Kontrollpersonal hatte. Es geht dabei weniger um meine eigene Nachlässigkeit, sondern darum, wie der Kundendienst scheinbar alles tut, um Nachfragen abzuwimmeln. So im Stil von "Wir haben Ihnen eine Busse ausgestellt, jetzt fragen Sie nicht mehr lange nach, sondern bezahlen Sie gefälligst!"
Es brauchte vier Mails, bis ich eine abschliessende, kompetente und in korrektem Deutsch verfasste (!) Antwort auf meine Fragen erhielt.

Was ist passiert?
Ich hab am 12. Mai eine Fahrkarte von Luzern nach Zug Chollermüli gekauft. Dabei habe ich aus Versehen nicht die direkte Strecke gewählt, sondern jene via Zug. Das bedeutet in der Praxis einen Umweg von ca. 4 km, oder einen Aufpreis auf das Ticket von CHF 2.40 (CHF 12.20 statt die bezahlen CHF 9.80).

Besonders verwirrend bei der Verbindung war die folgende Tatsache:

Verbindung 1
Luzern Do, 12.05.11 ab 09:10 0:29
Zug Chollermüli an 09:39

Verbindung 2
Luzern Do, 12.05.11 ab 09:21 0:40
Zug Chollermüli an 10:01

Die erste Verbindung ist schneller, also die scheinbar direkte.
Diese habe ich ausgewählt und ein normales Ticket am Automaten gekauft, also ohne Umweg über Zug. Die schnellere Verbindung führt aber über Zug.
In gutem Glauben, dass mich der Ticketautomat darauf hinweist, und als Ortsunkundiger, habe ich das Ticket für die direkte Strecke gekauft.
Nach dem Umsteigen in Zug vom Schnellzug auf den Regionalzug wurde ich in letzterem in einer Stichkontrolle kontrolliert.
Mein Hinweis, dass mich die Zugbegleiterin im Schnellzug auf das falsche Billett hätte aufmerksam machen müssen (wir sind in Chollermüli durchgefahren), spielte beim Ausstellen der Busse keine Rolle, "Sie hätten das Billett halt am Schalter lösen müssen", lautete die lapidare Antwort.

Für meinen Irrtum sollte ich nun CHF 80.- bezahlen, was mir angesichts der beschriebenen Tatsachen nicht gerechtfertigt erschien.

Ich wandte mich also an die Mailadresse, welche auf dem Bussenzettel aufgedruckt ist: fahrausweiskontrolle@sbb.ch

Auf meine erste Mail, wo ich den Sachverhalt schilderte und um Erlassen der Busse bat (mit dem Hinweis, dass ich den Aufpreis aufs Ticket bezahle), erhielt ich folgende Antwort:

"Danke für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Sie sind am 12. Mai 2011 im Regionalverkehr von Zug nach Zug Chollermüli gefahren. Als Sie um 9:40 Uhr kontrolliert wurden, haben Sie keinen gültigen Fahrausweis gezeigt. Daraufhin hat Ihnen das Zugpersonal ein Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» (Meldeformular) ausgestellt. Aus dem Vorgang resultiert unsere Forderung über 80 Franken (Selbstkontrollzuschlag). Diese haben wir Ihnen am [Datum] in Rechnung gestellt. Am [Datum] wurde ein Mahnschreiben ausgelöst (Gebühr: 40 Franken). [Vortrag Kunde rezitieren.]

Sie haben kein Anschlussbillett gekauft. Sie sind davon ausgegangen, dass der Billettautomat auf die gleiche Verbindungsdatenbank zugreift wie Ihr IPhone hatte und haben eine direkte Fahrt gekauft."


Es folgen noch einige allgemeine Sätze, worauf beim Ticketkauf zu achten ist, und am Schluss der Satz "Aus den genannten Gründen können wir Ihnen kein Entgegenkommen anbieten. Sie erhalten einen Einzahlungsschein. Bitte beachten Sie dessen Zahlungsfrist - vielen Dank"

Ein in weiten Teilen vorformuliertes Schreiben also. Offenbar war der Mitarbeiter überfordert damit, die Formularfelder korrekt auszufüllen, und ein Antwortschreiben in korrektem Deutsch zu verfassen.

Deshalb fragte ich nochmals nach, diesmal etwas präziser:

" - Dass ich nicht mit einem gültigen Fahrausweis gefahren bin, hängt unter anderen damit zusammen, dass Ihre Zugbegleiterin im Schnellzug es unterlassen hat, mich auf das fehlerhafte Billett aufmerksam zu machen. Bitte begründen Sie mir, warum dies keinen Einfluss hat auf Ihre Forderung.
- Gemäss Auskunft Ihres Zugbegleiters können Sie mir sehr wohl entgegenkommen - die Frage ist, ob Sie das wollen? Bitte nehmen Sie auch dazu konkret Stellung."


Die Antwort war:

"Sie sind im Regionalverkehr gefahren, wo wir nur etwa 20% aller Züge kontrollieren. Im Selbstkontrolle Bereich Sind Kunde für Ihr Billett Verantwortlich. Ein entgegenkommen ist es nicht möglich weil Sie für die Strecke Zug nach Zug Chollermüli keinen gültigen Fahrausweis hatten. Sie sind mit unserer vorherigen Antwort leider nicht zufrieden. Unser Ziel war, Ihnen die Gründe für unsere Haltung aufzuzeigen. Wir möchten Folgendes nochmals hervorheben. Alle Kunden haben von Antritt der reise ein Billett zu lösen."


Sprich: Keine meiner Fragen wurde beantwortet, und die Mail strotzt geradezu von Fehlern (nach drei habe ich aufgehört zu zählen ;-)

Also noch ein letzter Versuch:

"In Ihrem letzten Schreiben ist folgende Frage noch offen geblieben:
- Dass ich nicht mit einem gültigen Fahrausweis gefahren bin, hängt unter anderen damit zusammen, dass Ihre Zugbegleiterin im Schnellzug es unterlassen hat, mich auf das fehlerhafte Billett aufmerksam zu machen. Bitte begründen Sie mir, warum dies keinen Einfluss hat auf Ihre Forderung.
Die Frage ist doch: Ist Ihre Zugbegleiterin dafür verantwortlich oder nicht, dass ich mit einem ungültigen Fahrausweis gefahren bin?
Ich bitte Sie nochmals, diese Frage zu beantworten, inklusive rechtlicher Begründung.
Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass ich diese Busse nicht zahlen muss. Auf Grund der komplizierten (und offenbar nicht kompatiblen Tarifberechnungssystemen von iPhone und Tarifautomaten, sowie offensichtlicher Nachlässigkeit Ihres Personals können Sie nicht erwarten, dass ein ortsunkundiger Zugsreisender noch den Überblick über jede einzelne Station einer Strecke behält.
Ich bitte Sie deshalb noch ein letztes Mal, sich Ihre Position nochmals zu überdenken und mir die Busse aus Kulanzgründen zu erlassen."


Die Antwort, die nun kam, war überraschend:

"Danke für Ihre E-Mail. Mit unserer letzten Antwort sind Sie nicht zufrieden. Sie fragen uns, ob es einen Einfluss hat, dass die Zugbegleiterin im Schnellzug von Luzern nach Zug Sie nicht auf Ihr ungenügendes Billett aufmerksam machte. Sie wünschen von uns eine rechtliche Stellungnahme.
Es tut uns leid, dass die Zugbegleiterin Sie nicht auf den Fehler aufmerksam machte. Sie ist dennoch nicht verantwortlich für Ihr korrektes Billett. Die Verantwortung liegt wie bei allen Reisenden bei Ihnen selber.
Zum Fahrplan und den Wahlmöglichkeiten an den Billettautomaten:
sie erhalten als erste Möglichkeit immer die günstigste Variante, also die direkte Fahrt von Luzern nach Zug Chollermüli. Wenn Sie über Zug an Ihr Reiseziel gelangen, müssen Sie dies eingeben. Die Automaten sind nicht mit dem Fahrplan verlinkt.
Eine Rechtsmittelbelehrung ist die Belehrung des oder der Adressaten einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Die SBB ist weder eine Behörde noch ein Gericht. Die Rechtsbeziehungen zwischen der SBB und ihren Kunden sind zivilrechtlich. Für zivilrechtliche Forderungen erfolgen keine Rechtsmittelbelehrungen.
Unseren bisherigen Erläuterungen können wir nichts weiter hinzufügen. Wir bitten Sie, unsere Haltung zu verstehen. Darum schliessen wir dieses Dossier nun ab. Auf weitere Anfragen zu dieser Reise nehmen wir deshalb keine Stellung mehr. "


Genau: Ein anderer, offenbar kompetenter Mitarbeiter hat die Korrespondenz weiter geführt. Unabhängig vom Inhalt ist die Frage:
Warum gleich nicht von Anfang an so?

Das Trauerspiel besteht darin, dass es viermaliges Anschreiben brauchte, bis ich eine einigermassen abschliessende Antwort bekam. Die Sturheit beruht darauf, dass die SBB trotz der komplizierten Sachlage auf ihrem Recht beruht, bei Reisen mit einem ungültigen Fahrausweis eine Busse aussprechen zu dürfen.

Hast du ähnliche Erlebnisse gehabt? Wie ist deine Haltung zum Vorgehen der SBB?

Donnerstag, 13. Januar 2011

Swiss Athletics: miserable Laufguide-Suchfunktion

Der Lauf Guide 2011 ist da!!! Mit ganzen drei Ausrufezeichen kündigt der Schweizer Leichtathletikverband das neue Lauf-Verzeichnis an.
Ebenso bietet die Webseite neu eine Suchfunktion, um sich die bevorzugten Läufe zusammenzustellen.
Und genau diese läuft praktisch nicht - oder zumindest eine falsche Richtung:
- Die Suchfunktion nach Kantonen ist nützlich - wenn ich denn weiss, in welchem Kanton ein Lauf stattfindet.
- Die Filter für Rollstuhl, Walking und Schüler sind nützlich, betreffen aber nur eine Minderheit der Läuferinnen und Läufer
- Platzhalter im Suchfeld funktionieren nicht. Gebe ich "*marathon" ein, so bleibt die Resultateliste leer. Auch dass beim Stichwort "marathon" vor allem Halbmarathone angezeigt werden, ist unbefriedigend.
- eine Ausdruckfunktion (z.B. pdf generieren) für die Resultateliste fehlt.

Mit folgenden einfachen Verbesserungen würde der Online Laufguide auf Kurs kommen:
- Filterfunktion nach Distanz (z.B. alle Läufe 50km um Luzern)
- Möglichkeit, personalisierten Laufguide als pdf zu erstellen und auszudrucken
- erweiterte Suche mit separaten Filtern für Ort, Anlass, Organisator, ein- und ausschliessbaren Begriffen
- Ausdruckbare Zusammenstellung für die Helsana Trophy, wo die gelaufenen Läufe bereits eingetragen sind

Auch sonst macht die Seite einen unausgegorenen Eindruck: Mit veralteten Flyern oder unfertigen Seiten (bitte nach unten scrollen ;-)

Ich hoffe, dass sich das bald ändert - die Laufsaison beginnt bald.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Die besten Beiträge im 2010

Auf Ende Jahr hin biete ich hier einen Überblick über die besten Blogbeiträge in dessen Verlauf hin. "Die Besten" ist dabei eine rein subjektive Auswahl. Entscheidend ist, wie viel Spass ich beim Schreiben und Testen hatte. Je mehr, desto eher kommt der Beitrag in die Ränge.

Ausgewählt habe ich (in chronologischer Reihenfolge):
- Leichtlesbar, eine Seite zum Testen der Lesefreundlichkeit von Texten
- Geocaching, die virtuelle Plattform für eine Schnitzeljagd im echten Leben
- Will it Blend, die Produkte-Testseite des gleichnamigen Mixers
- Worksnug, eine Augmented Reality Plattform zum Auffinden von Arbeitsplätzen
- Coworking Space, der Artikel zum Coworking-Boom in der Schweiz

Ich hoffe, ihr hattet beim Lesen genau so viel Vergnügen wie ich beim Schreiben. Ich wünsche euch einen guten Rutsch ins 2011 und freue mich, euch wieder hier zu sehen!

Donnerstag, 16. Dezember 2010

Sereive: Praktisch nutzloses Gratisabo

Ich gebe zu: Ich gehöre zu jenen, die AGBs nicht bis in jedes Detail lesen und vor allem versteckte Hinweise auf die Zahlungspflicht eines Abos suchen.
Darum meldete ich mich auch für ein Versuchsabo bei Sereive.com an.
Sereive ist eine Plattform, auf der man seine Social Network Plattformen gebündelt bedienen kann. An alle dort erfassten Facebook, Twitter etc. -Konten versendet man mit nur einem Klick eine Nachricht.

Soweit alles überzeugend. Nun erhielt ich aber mit dem Bestätigungslink den Hinweis "Your 3 days Freemium starts now."
Drei Tage zum Testen, und dann solls kosten? Das kanns definitiv nicht sein, in dieser Zeit kann ich den Service nicht vernünftig prüfen.

Indes: Das Layout der Abonnements-Übersicht (Menupunkt "Abonnieren") wirft auch einige Fragen auf. Die Beschriftungen der Bestellbuttons haben zu wenig Platz, Umlaute werden falsch angezeigt, und das Ganze wirkt sehr handgestrickt und altbacken. Erinnert mich irgendwie an Websites Anfangs dieses Jahrtausends...
Da ist mir meine Zeit zu schade fürs ergiebige Austesten.

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Atizo Labs: Innovation als Nebenprodukt

Atizo Labs zeigt, was den Machern der Open-Innovation so nebenbei noch alles in den Sinn kommt: "a playground for prototypes of some of our wild and crazy ideas", wie sie es selbst formulieren.
Die Seite ist noch relativ neu, entsprechend rar sind die Inhalte.
Trotzdem gibts schon interessantes zu entdecken, beispielsweise die Visualisierung der Ideengenerierung in einem Atizo Projekt.
In einem Video sieht man, wie Ideen entstehen sich verknüpfen. Die Software stellt jede Idee wird mit einer Kugel dar, die Links zwischen ihnen entsprechen den Schlagworten zu den Ideen.

Mit den Links zu weiteren Infos hapert es allerdings noch etwas. Der beim angesprochenen Projekt führt zu einem 403 - Zugriff verweigert :-(

Donnerstag, 18. November 2010

NamingForce nutzt Crowdsourcing zur Namensgenerierung

NamingForce ist eine US-Onlineplattform, die Namen für Produkte und Websites und andere Dinge kreiert. Dazu zapft sie das Potential der "Crowd" an, der Prozess ist also öffentlich.
Als Unternehmen zahlt man zwischen USD 150 und 575, und erhält dafür zwischen ca. 100 und 300 Namensvorschlägen. Als Namensgeber erhält man typischerweise zwischen USD 100 und 500 für seine Idee. Dies unter der Bedingung, dass das Unternehmen sie als Gewinneridee auswählt.

Das klingt spannend, und ich wollte mich sogleich registrieren.
Und stiess auf einen grossen Haken der Plattform: Teilnehmen können nur US-Bürger.

Hey, Namingforce, öffnet euer Portal doch auch für Europa! Der Erfolg von Plattformen wie Atizo, BrainR oder Zukunft-Innovation zeigt, dass das Potenzial an Ideengebern auch hier reichlich vorhanden ist.

Donnerstag, 4. November 2010

EU4Journalists: Ansprechende Seite zur Europäischen Union

Die Seite EU4Journalists bietet "Hintergrund-Details und essentielle Informationen zur Europäischen Union".
Was mir besonders aufgefallen ist: Die anschauliche und verständliche Aufbereitung komplizierter Themen.
In der Rubrik "This Week in Brussels" gibt ein zweiminütiges Video einen Überblick zum Budget der EU. Das Video ist leicht verständlich und liefert gleichzeitig viele Detailinfos. Nebst der "Woche in Brüssel" enthält die Homepage auch eine Rubrik mit Updates sowie ein "featured Video".
Wer noch mehr ins Detail gehen will, findet in den zahlreichen Dossiers weitere Informationen.

Die Seite ist m.E. eine wichtige Anlaufstelle für alle, welche sich in ihren Recherchen mit der EU befassen.

P.S. Natürlich existiert sie auch in deutsch sowie 21 weiteren Sprachen. Jedoch finden sich nicht alle Beiträge in allen Sprachen wieder. Das oben beschriebene Video z.B. ist nur auf der englischen Seite vorhanden.

Donnerstag, 21. Oktober 2010

Erster Coworking Space in Luzern

Coworking wird nun auch in der Innerschweiz populär. Nach den Newcomern The Hub, Citizen Space und Betahaus in Zürich ist seit August 2010 die Coworking Box in Luzern aktiv. Fünf "Residents" arbeiten fest hier, für gelegentlich Arbeitende wie mich sind vier "Drop-In"-Arbeitsplätze zu haben.
Heute teste ich die Box zum zweiten Mal. Der erste Aufenthalt ist gratis, ab dann kostet es CHF 30 pro Arbeitstag.
Die Arbeits-Atmosphäre ist angenehm, Kontakte knüpfen fällt leicht, es ist allerdings eher laut für konzentrations-intensive Arbeiten. Stromanschlüsse sind vorhanden, das Wireless ist schnell und verlässlich. Kaffee ist vorhanden, ein Restaurant befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Alles in allem ein Ort, den ich sicher wieder dann und wann aufsuchen werde.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, wie die eingesessene Bürovermieter-Branche auf den Coworking-Boom reagiert.
Als Beispiel möge das neue Angebot von Regus dienen, des grössten Anbieters von Office-Outsourcinglösungen in der Schweiz. Regus offeriert in Zürich und Genf Arbeitsplätze in Gemeinschaftsbüros. Ein Schreibtisch inkl. Zugang zur Büroinfrastruktur sei hier ab CHF 14.- zu haben.
Eine interessante Zahl, die aber in der Pressemitteilung nicht weiter erklärt wird. Ich habe mich deshalb direkt an die Schweizer Vertretung gewandt, und um weitere Informationen gebeten.
Auf eine Antwort warte ich bis heute.

P.S. auf die Coworking Box bin ich via deren Eintrag in Foursquare gestossen. Damit hat mir die Plattform auch mal einen konkreten Nutzen gebracht, nebst dem Spasseffekt ;-)

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